Prävention

 

Für eine Kultur der Grenzachtung

 
Unsere Seelsorgeeinheit soll ein sicherer Ort sein - ganz besonders für Kinder, Jugendlich und Erwachsene, die schutz- oder hilfsbedürftig sind.
Alle, die bei uns mitmachen, und alle, die unserer Angebote nutzen, sollen sagen können: "Hier fühle ich mich wohl!"
Damit wir das schaffen, haben wir uns auf Konzepte und Maßnahmen geeinigt, die auf den diözesanen Regelungen beruhen. 
Wir stellen sie hier vor.
 
 
 
 

Ansprechpersonen

Andrea Ludwig

Gemeindereferentin
  +49 7662 9498419
 

Markus Rieger

Pfarrgemeinderat
 
 
 

Bernd Gut

  +49 7662 949720
 

Daniela Schinhofen

  +49 7662 936886
  daniela.schinhofen@gmx.de

 

 

Das institutionelle Schutzkonzept unserer Kirchengemeinde fasst die Maßnahmen zusammen, die wir zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt in unserer Kirchengemeinde beschlossen haben. Dazu gehören unsere Erkenntnisse aus der Schutz- und Risikoanalyse und die Konsequenzen, die wir daraus gezogen haben. Wir beschreiben im Schutzkonzept, wie wir grenzverletzendes und übergriffiges Handeln vermeiden und was wir tun, wenn wir sexualisierte Gewalt beobachten oder wenn uns Vermutungen gemeldet werden.
 
Inhalte sind unter anderem
  • Unterschrift der Erklärung zum grenzachtenden Umgang mit einem Verhaltenskodex
  • Teilnahme an Präventionsschulungen
  • Einsicht in erweiterte Führungszeugnisse
  • Handlungsleitfäden für die Intervention
  • Ansprechpersonen für Betroffene und externe Anlaufstellen.
Die Maßnahmen gelten sowohl für unsere Beschäftigten als auch für ehrenamtlich tätige Menschen.
 
Unsere Kindertageseinrichtungen passen die Regelungen des Schutzkonzeptes für ihren Arbeitsbereich an.
 
Das Schutzkonzept ist im Downloadbereich abrufbar.
 

In unseren Präventionsschulungen informieren wir über das Thema sexualisierte Gewalt (z.B. über die Strategien von Täterinnen und Tätern oder über das Ausmaß sexualisierter Gewalt). Wir sensibilisieren für den grenzachtenden Umgang und helfen, sicherer zu werden im Umgang mit Grenzverletzungen und (sexualisierten) Übergriffen. Wichtig ist auch die Auseinandersetzung mit unserem Verhaltenskodex. Dann wissen auch alle, was gemeint ist, wenn sie die Erklärung zum grenzachtenden Umgang unterschreiben.
 

Auf der Basis von kirchlichem und weltlichem Recht entscheiden wir, für welche Arbeit in unserer Kirchengemeinde ein erweitertes Führungszeugnis notwendig ist. Wir fordern diejenigen auf, ein erweitertes Führungszeugnis zu beantragen und zur Einsicht vorzulegen, die durch die Art, die Intensität oder die Dauer ihrer 
Arbeit einen besonders nahen Kontakt zu den ihnen anvertrauten Menschen haben.
Wie wir die Einsichtnahme genau gestalten, beschreiben wir im Anhang zum Schutzkonzept.
Alle Dokumente sind im Downloadbereich zu finden.
 

Mit der Erklärung zum grenzachtenden Umgang bestätigen Menschen, die wir zum Handeln beauftragen, nach einer Unterweisung oder Schulung, dass sie sich zum Wohl der ihnen anvertrauten Menschen verhalten werden. Diese Erklärung enthält auch unseren Verhaltenskodex. Er ist die Leitlinie für alle Beteiligten: Mitarbeitende, Teilnehmende und Eltern können nachlesen, welches Verhalten für einen 
grenzachtenden Umgang wir stärken und was wir auf jeden Fall ausschließen. Damit machen wir schon von Anfang an die Anbahnung sexueller Übergriffe schwer und ermutigen alle, bei übergriffigen Handlungen einzuschreiten, sie zu stoppen und auch zu melden.
 
Unsere Erklärung zum grenzachtenden Umgang und den Verhaltenskodex finden Sie im Download-Bereich.
 

In unserer Kirchengemeinde ermutigen wir Menschen dazu, sich zu Wort zu melden, wenn sie von 
Grenzverletzungen, Übergriffen bzw. psychischer, physischer oder sexualisierter Gewalt betroffen sind oder davon erfahren.
Im Download-Bereich haben wir dafür Handlungsleitfäden und Adressen zu weiteren internen und externen Unterstützungssystemen in Flyern bereitgestellt.
 

Bei unseren Ferienfreizeiten, Aktionen und Gruppenstunden für Kinder und Jugendliche vermitteln wir wichtige Botschaften der Prävention gegen sexualisierte Gewalt.
Unter anderem mit Hilfe von Wimmelbildern sprechen wir mit Kindern und Jugendlichen über grenzachtende und grenzverletzende Situationen.
 

Wir sind zertifiziert!

 
Der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald hat die röm.-kath. Kirchengemeinde Vogtsburg mit dem Kinderschutzsiegel zertifiziert.
 
Anfang 2025 hat das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald unsere Arbeit anerkannt und uns nach Prüfung aller Unterlagen für drei Jahre das Kinderschutzsiegel verliehen.
 
2028 steht unsere Arbeit für den Schutz von Kindern, Jugendlichen und schutzbedürftigen Erwachsenen wieder auf dem Prüfstand. Wir finden es gut und richtig, uns auch dem kritischen Blick externer Personen zu stellen.
 

Informationen und Materialien der Erzdiözese Freiburg

Gemeinsam gegen sexualisierte Gewalt

Wir in der Erzdiözese Freiburg haben aus der Vergangenheit gelernt, und das schon seit Jahren: Die Verbrechen der sexualisierten Gewalt und deren Vertuschung dürfen sich nicht wiederholen. Deshalb unternehmen wir alles Menschenmögliche, um Kirche zu einem sicheren Raum für alle zu machen. Zugleich stellt sich die Erzdiözese ihrer Vergangenheit und arbeitet die früheren Fehler auf. Wir stehen an der Seite der Betroffenen. Hier erhalten Sie alle Informationen zum Umgang mit sexualisierter Gewalt, Hilfsangeboten und zur Aufarbeitung.
 
 

Einige diözesane Materialien finden Sie unter diesen Links:

 

Downloadbereich

Material der römisch-katholischen Kirchengemeinde Vogtsburg

 
zum Herunterladen der Dateien auf das jeweilige Bild klicken
 
   
Institutionelles Schutzkonzept der römisch-katholischen Kirchengemeinde Vogtsburg
 
 
   Anlage 01: Risikoanalyse und Präventionsmaßnahmen        
  Anlage 02: Verfahren der Einsichtnahme erweiterter Führungszeugnisse  
   Anlage 03: Prüfung der Pflicht zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses
   Anlage 04: Vereinbarung mit Dritten
   Anlage 05: Handlungsleitfäden
   Anlage 06: Tätigkeitsausschluss - SGB VIII § 72a
   Anlage 07: Selbstauskunftserklärung
   Anlage 08: Melde- & Beschwerdewege, Ansprechpersonen
Anlage 09: Erklärung zum grenzachtenden Umgang und Verhaltenskodex
   Anlage 10: Verbände